Ultraleicht Lizenz (SPL)

Wir bieten Ihnen eine professionelle Ausbildung mit erfahrenen Fluglehrern.

Die  Ausbildungsdauer liegt zwischen zwei und sechs Monaten. Ferienkurse sind möglich. Am  Flugplatz  sind Übernachtungsmöglichkeiten vorhanden. Stellplatz für Wohnmobil oder Zelt ist möglich.

Mindestalter zum Beginn der Ausbildung:  
16 Jahre

Mindestalter zum Erlangen der Lizenz:      
17 Jahre 

Tauglichkeitszeugnis:
LAPL, Gültigkeit:

·  bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate

·  bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate

·  ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate

Praktische Ausbildung:
30 Flugstunden, davon mind. 5 Std. Solo.

Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst 65 Stunden in den Fächern

·  Navigation

·  Meteorologie

·  Luftrecht

·  Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik)

·  Aerodynamik

·  Pyrotechnik

·  Verhalten in besonderen Fällen

·  Menschliches Leistungsvermögen

·  Zusätzlich Unterricht Sprechfunk (ein Wochenende) ( in Deutschland nicht erforderlich jedoch gewünscht, für Auslandsflüge Pflicht.),

·  Auf Wunsch wird Unterricht für BZF 1 und 2 angeboten.

·  Sprachprüfungen für Level 4 werden nach Bedarf durchgeführt

Der Theorieunterricht wird in 1otägigen Vollzeitlehrgängen oder Abendunterricht erteilt. Die Termine werden in Absprache mit den Flugschülern geplant. Beachten Sie, dass Sie zum ersten Alleinflug die Theoretische Prüfung bestanden haben müssen.  Bei Wunsch wird Einzelunterricht erteilt.

Erleichterungen:
Anrechnung von Flugzeiten: 5 Flugstunden als Führer von schwerkraftgesteuerten ULs, 20 Flugstunden als Segelflugzeug- oder Hubschrauberführer. Somit ist eine praktische Ausbildung von 25 Flugstunden für Trike-Piloten bzw. 10 Flugstunden für Segelflug- und Hubschrauberpiloten vorgeschrieben.

Für PPL Inhaber SEP und TMG sind mindestens 5 Flugstunden und 5 Solo Platzrunden gefordert. Pyrotechnikunterricht und Prüfung, sowie eine Einweisung in UL, speziell Rettungsschirm und Verhalten in Besonderen Fällen ist gefordert. Die Befähigungsüberprüfung zur Ausstellung der Lizenz kann vom Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Prüfung:
in Theorie und Praxis

Gültigkeit / Verlängerung:
Die Gültigkeit beträgt 60 Monate sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

·  gültiges Tauglichkeitszeugnis

·  12 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate

·  12 Starts und Landungen

·  1 Übungsflug mit Fluglehrer von mind. 1 Stunde Flugzeit


Die Kosten entnehmen Sie bitte dem Kostenblatt

                      

Erforderliche Unterlagen:
Sie benötigen für die Ausbildung die folgenden Unterlagen:

·  Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

·  Teilnahmenachweis an einem Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort( oder Kopie Führerschein)

·  Erklärung gemäß § 24 (3) LuftVZO

·  Ausbildungsmeldung auf Formblatt

·  Kopie Reisepass oder Personalausweis

Bei der Anmeldung erhalten Sie ein Pilot-Bag mit allen Lernunterlagen und Hilfsmitteln.

 

Eine Spezialität unserer Flugschule ist die Einweisung auf Ul 120kg. ( Song elektrisch und Benzin)

Termine  werden in Absprache m unseren Fluglehrern getroffen

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